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Suchen Sie im Notfall diensthabende Tierärzte für Kleintiere, Nutztiere und Pferde auf.

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Verfahren

Registrierung zum Notfalldienst

Gemäß dem Ethikkodex des Tierarztberufs muss sich jeder in Luxemburg niedergelassene Tierarzt für den Bereitschaftsdienst registrieren, sobald er in Luxemburg niedergelassen ist. Die Eingliederung in den Notfalldienst erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Jahresbeginn. Die Veterinärschule geht auf den großherzoglichen Erlass vom 6. Oktober 1945 zurück, mit dem der Collège Vétérinaire eingerichtet wurde.

Der Collège Vétérinaire kann jeden Tierarzt von der Teilnahme an der Dienstleistung ausnehmen, der gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest erforderlich) oder einen anderen ordnungsgemäß begründeten Grund geltend macht. Zu dieser Zeit war der Collège Vétérinaire in erster Linie für die Aufsicht über den Gesundheitsdienst und für die Untersuchung aller ihr von der Regierung unterbreiteten Fragen der Tiergesundheit sowie für die Disziplinargewalt über alle Personen zuständig, die Tiermedizin praktizierten.

Ein Tierarzt, der am Notfalldienst teilnimmt, hat Anspruch auf eine Pauschalvergütung für jede erbrachte Kinderbetreuungsleistung. Diese Entschädigung wird vom Staatshaushalt getragen und darf den Betrag von 300 Euro nicht überschreiten. Während der Collège Vétérinaire zu diesem Zeitpunkt einen Disziplinarrat einrichten konnte, liegt die Disziplinargewalt nun bei einem völlig unabhängigen Gremium.