Tierarzt werden

Die Schritte, die Sie befolgen müssen, um Tierarzt in Luxemburg zu werden.

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Schritt 1

Antrag auf Zulassung

Die Ausubung des Berufs des Tierarztes bedarf eines Zulassungsantrag des Ministeriums fur Gesundheit und soziale Sicherheit.
Kosten: 450 Euro pro Lizenz.
Schritt 2

Prasentation vor der Tierärztekammer

Nach Einreichung eines Antrags auf Zulassung zur Berufsausubung muss sich der Bewerber bei der Tierärztekammer melden, die dem Ministerium fur Gesundheit und soziale Sicherheit eine Stellungnahme vorlegt.
Schritt 3

lhre Unterlagen und lnformationspflicht

Jeder Tierarzt ist verpflichtet, der Tierärztekammer vor Aufnahme seiner beruflichen Tatigkeit alle Angaben zu seiner beruflichen Situation zu ubermitteln.
Schritt 4

Erteilung der Zulassung

Wenn alle Voraussetzungen erfullt sind, wird Ihnen die Zulassung vom Ministerium fur Gesundheit und soziale Sicherheit erteilt.
Schritt 5

Registrierung für den Notdienst

Gemäß dem Ethikkodex des Tierarztberufs muss sich jeder in Luxemburg niedergelassene Tierarzt für den Bereitschaftsdienst registrieren, sobald er in Luxemburg niedergelassen ist. Die Eingliederung in den Notdienst erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres.
Der Notdienst kann jeden Tierarzt von der Teilnahme an der Dienstleistung ausnehmen, der gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest erforderlich) oder einen anderen ordnungsgemäß begründeten Grund geltend macht.
Ein Tierarzt, der am Notdienst teilnimmt, hat Anspruch auf eine Pauschalvergütung für jede erbrachte Notdienstleistung. Diese Entschädigung wird vom Staatshaushalt getragen und darf den Betrag von 300 Euro nicht überschreiten.
Schritt 6

Zahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge an die Tierärztekammer

Die Tierärztekammer deckt die für ihren Betrieb erforderlichen Ausgaben, mit Ausnahme der im folgenden Artikel genannten, durch einen Beitrag, den alle Personen zahlen, die im Land einen Beruf ausüben, für den ein tierärztliches Diplom erforderlich ist, mit Ausnahme von Tierärzten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen sind und nur in Luxemburg Dienstleistungen erbringen.
Die Einzelheiten der Beiträge sind in den Artikeln 98 bis 100 des Ethikkodex des Tierarztberufs geregelt.
Andere Verfahren

Jede Änderung der beruflichen Situation

Alle Tierärzte sind verpflichtet, der Tierärztekammer per Post, E-Mail, oder über das Website Portal über jede Änderung ihrer beruflichen Situation zu informieren, insbesondere:

  • Die Änderung der beruflichen und/oder privaten Adresse
  • Seine vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung von der Ausübung des Berufs des Tierarztes unter Angabe von Gründen
  • Sein Aufgabenwechsel
Die entsprechenden Prozeduren müssen spätestens im Monat nach der betreffenden Veranstaltung beim Sekretariat der Tierärztekammer eingehen.

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FAQs

Häufig gestellte Fragen