Nach Einreichung eines Antrags auf Zulassung zur Berufsausubung muss sich der Bewerber bei der Tierärztekammer melden, die dem Ministerium fur Gesundheit und soziale Sicherheit eine Stellungnahme vorlegt.
Jeder Tierarzt ist verpflichtet, der Tierärztekammer vor Aufnahme seiner beruflichen Tatigkeit alle Angaben zu seiner beruflichen Situation zu ubermitteln.
Gemäß dem Ethikkodex des Tierarztberufs muss sich jeder in Luxemburg niedergelassene Tierarzt für den Bereitschaftsdienst registrieren, sobald er in Luxemburg niedergelassen ist. Die Eingliederung in den Notdienst erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres.
Der Notdienst kann jeden Tierarzt von der Teilnahme an der Dienstleistung ausnehmen, der gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest erforderlich) oder einen anderen ordnungsgemäß begründeten Grund geltend macht.
Ein Tierarzt, der am Notdienst teilnimmt, hat Anspruch auf eine Pauschalvergütung für jede erbrachte Notdienstleistung. Diese Entschädigung wird vom Staatshaushalt getragen und darf den Betrag von 300 Euro nicht überschreiten.
Zahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge an die Tierärztekammer
Die Tierärztekammer deckt die für ihren Betrieb erforderlichen Ausgaben, mit Ausnahme der im folgenden Artikel genannten, durch einen Beitrag, den alle Personen zahlen, die im Land einen Beruf ausüben, für den ein tierärztliches Diplom erforderlich ist, mit Ausnahme von Tierärzten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen sind und nur in Luxemburg Dienstleistungen erbringen.
Die Einzelheiten der Beiträge sind in den Artikeln 98 bis 100 des Ethikkodex des Tierarztberufs geregelt.
Alle Tierärzte sind verpflichtet, der Tierärztekammer per Post, E-Mail, oder über das Website Portal über jede Änderung ihrer beruflichen Situation zu informieren, insbesondere:
Die Änderung der beruflichen und/oder privaten Adresse
Seine vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung von der Ausübung des Berufs des Tierarztes unter Angabe von Gründen
Sein Aufgabenwechsel
Die entsprechenden Prozeduren müssen spätestens im Monat nach der betreffenden Veranstaltung beim Sekretariat der Tierärztekammer eingehen.
Suchen Sie in den gängigen Suchmaschinen oder über den Reiter Notaufnahme bei Bedarf.
Wie reise ich mit meinem Tier?
Der EU-Heimtierausweis ist das offizielle Dokument, das die Reise mit Ihrem Tier innerhalb der Europäischen Union, einschließlich Luxemburg, ermöglicht. Er muss von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt werden und enthält:
Tieridentifikation (Mikrochip)
Gültige Tollwutimpfung
Kontaktdaten des Besitzers und des Tierarztes
Wenn Sie in ein Drittland reisen, kann ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich sein, das von der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelverwaltung validiert werden muss: https://ma.gouvernement.lu/fr/administrations/alva.html
Wie löse ich einen Streit mit einem Tierarzt?
Die Tierärztekammer rät allen, die einen Streit mit einem Tierarzt haben, dringend, zu versuchen, diesen durch einen konstruktiven Dialog zwischen den Parteien zu lösen.
Wenn ein Dialog zwischen den Parteien nicht zur Konfliktlösung führt, kann ein Antrag auf Beratung oder Mediation unter den folgenden Bedingungen gestellt werden:
Der Antrag muss schriftlich (per Brief oder E-Mail) an das Sekretariat der Tierärztekammer gestellt werden.
Der Antrag muss datiert sein und den vollständigen Namen sowie die Postanschrift des Autors sowie die an die Tierärztekammer gestellte Frage angeben.
Sollte eine Streitigkeit zwischen den Parteien dazu führen, dass eine Partei beim Veterinäramt eine Beschwerde gegen einen Tierarzt einreichen möchte, ist diese Beschwerde unter den folgenden Bedingungen zulässig:
Die Beschwerde ist schriftlich (per Brief oder E-Mail) an das Sekretariat der Tierärztekammer zu richten.
Die Beschwerde muss datiert sein und den vollständigen Namen und die Postanschrift sowohl des Absenders als auch des Empfängers angeben.
Die Beschwerde muss ihren Gegenstand darlegen.
Das Schriftstück muss unmissverständlich den Willen seines Verfassers erkennen lassen, Anzeige zu erstatten.
Eine Beschwerde bezüglich der Tarife oder finanzieller Aspekte fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Tierärztekammer und ist daher nicht zulässig.
Wie erhalte ich eine neue Legitimationskarte bei Diebstahl oder Verlust?
Im Falle eines Diebstahls: Eine neue Anfrage für eine Legitimationskarte muss unter Verwendung des entsprechenden Formulars zusammen mit einem Ausweisfoto (PDF) und einer Diebstahlserklärung an das Sekretariat der Tierärztekammer gesendet werden.
Bei Verlust: Eine neue Anfrage für eine Legitimationskarte muss mit dem entsprechenden Formular an das Sekretariat der Tierärztekammer geschickt werden, zusammen mit einem Ausweisfoto (PDF), einer Verlusterklärung und einem Zahlungsnachweis in Höhe von 10€.
Wie benenne ich einen beruflichen Wohnsitz?
Die Bezeichnung der Praxis muss eindeutig sein und darf nicht zu Verwechslungen führen.
Jede Bezeichnung, die nicht dem Namen des oder der dort praktizierenden Tierärzte entspricht, bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Tierärztekammer. Der Antrag ist über das Kontaktformular einzureichen.
Eine Bezeichnung der Praxis, die sich auf einen geografischen Ort bezieht, ist untersagt.
Wie beantragt man die Verleihung der Bezeichnung „Tierklinik“?
Der Antrag auf Zuerkennung der Bezeichnung „Tierklinik“ ist schriftlich beim Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit einzureichen, unter Einhaltung der Anforderungen, die im Entwurf der großherzoglichen Verordnung über die Bedingungen für die Eröffnung einer Tierklinik festgelegt sind.
Das Dossier wird anschließend der Tierärztekammer zur Stellungnahme vorgelegt.
Der tierärztliche Notdienst
Der Tierarzt, der am Bereitschaftsdienst teilnimmt, hat Anspruch auf eine Pauschalvergütung pro geleistetem Bereitschaftsdienst. Diese Vergütung wird aus dem Staatshaushalt finanziert und darf den Betrag von 300 Euro nicht überschreiten.
In der Praxis wird das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit die Vergütung der Bereitschaftsdienste am Ende jedes Bereitschaftsdienstquartals vornehmen (Für Januar-Februar-März erfolgt die Vergütung im April).
Um die fälligen Beträge fristgerecht auszahlen zu können, ist es unerlässlich, dass der Tierärztekammer das ordnungsgemäß ausgefüllte Vergütungsformular vorliegt.
Wo kann ich meine Medikamenthefte bestellen?
Das „Registrierungsheft für Behandlungen und Tierarzneimittel“ ist bei den jeweiligen Tierärztevereinigungen, nämlich der LAK und der LGP, zu bestellen.
Das „Verschreibungsheft für Betäubungsmittel“ ist bei der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelverwaltung zu bestellen.
Nach Eingang des bezahlten Betrags werden Ihnen die Hefte per Post zugesandt.
Wie beantragt man die Genehmigung zur Führung des Doktortitels?
Der Tierarztberuf kann in Luxemburg ausgeübt werden, ohne den akademischen Titel „Doktor“ oder „Dr.“ führen zu müssen.
Das Führen des Präfixes „Dr.“ ist Inhabern eines Diploms vorbehalten, das den akademischen Titel „Doktor“/PhD verleiht und nach erfolgreicher Verteidigung einer Doktorarbeit verliehen wurde. Dieses Diplom muss dem Niveau 8 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (CLQ) entsprechen.
Wenn Sie diesen Titel führen möchten, müssen Sie Ihren Ausbildungstitel im Titelregister eintragen lassen.
Anschließend müssen Sie eine Kopie des ministeriellen Eintragungsbeschlusses an die Tierärztekammer sowie an das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit übermitteln, das die Daten im Berufsregister aktualisiert.
Wie erhalte ich die Genehmigung einer akademischen Funktion/eines legitimen Ausbildungstitels?
En vertu de l’article 72, 17° de la loi du 28 octobre 2016 relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles portant modification de l’article 26 de la loi du 29 avril 1983 concernant l’exercice des professions de médecin, de médecin-dentiste et de médecin-vétérinaire,
«Art. 26. (1) La personne autorisée à exercer la médecine vétérinaire au Luxembourg porte le titre de médecin vétérinaire.
(2) Le médecin-vétérinaire peut également être autorisé par le ministre à faire usage de son titre licite de formation tel que visé à l’article 21, point b) et éventuellement de son abréviation dans la langue de l’Etat où il a acquis sa formation, suivi des nom et lieu de l’établissement ou du jury qui l’a délivré. Toutefois au cas où ce titre peut être confondu avec un titre exigeant une formation supplémentaire non acquise par le bénéficiaire, ce dernier ne pourra utiliser son titre de formation que dans une formule appropriée à indiquer par le ministre.
Un règlement grand-ducal pourra préciser les modalités d’application de la présente disposition.
(3) Le médecin-vétérinaire peut aussi être autorisé par le Collège vétérinaire à faire usage d’une fonction académique ou d’un titre licite de formation autre que celui visé au paragraphe 2 selon la formulation intégrale qui lui a été conféré par une université ou une autre autorité compétente, et qui est reconnu par les autorités compétentes du pays où il a été délivré. Le Collège vétérinaire peut soumettre cette autorisation au paiement préalable d’une taxe. Le montant de cette taxe est fixé annuellement par le Collège vétérinaire, étant entendu qu’il se situe entre 75 et 150 euros.»
Muss ich mich als Tierarzt weiterbilden?
Jeder Tierarzt muss seine fachliche Kompetenz aufrechterhalten und verbessern, was durch ständige Weiterbildung gewährleistet wird: mindestens 20 Stunden pro Jahr oder sogar 60 Stunden/3 Jahre. Die entsprechenden Bescheinigungen sollten elektronisch geschickt werden.